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Katalonien (katalanisch Catalunya, spanisch Cataluña) ist eine Autonome Gemeinschaft in Spanien. Sie liegt im Nordosten der Iberischen Halbinsel zwischen der Mittelmeerküste und den Pyrenäen. Die Hauptstadt ist Barcelona; Amtssprachen sind Katalanisch und Spanisch sowie im Arantal auch aranesisch. Aufgrund geschichtlicher und kultureller Besonderheiten gilt die Region neben dem Baskenland und Galicien als eine der „historischen Autonomen Gemeinschaften“ (span. autonomías históricas). Katalonien war ursprünglich von Iberern besiedelt, später lag das Küstengebiet im Einflussbereich Karthagos. Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. gewann Rom die Vorherrschaft; die Römer erhoben 19 n. Chr. die Gegend zur römischen Provinz »Hispania Tarraconensis«. Aus der Mischung von Ureinwohnern und römischen Besatzern erwuchs das katalanische Volk mit einer eigenen, vom Vulgärlatein abstammenden katalanischen Sprache. Bereits im 1. Jahrhundert n. Chr. fasste das Christentum Fuß im Bereich des heutigen Kataloniens. Im Zuge des Auflösungsprozesses des Imperium Romanum kamen 418 die Westgoten erstmals mit Polizeiaufgaben betreut nach Spanien. Aber erst nach der Schlacht von Vouillé 507 installierten sie sich definitiv auf der Iberischen Halbinsel. Das Erbe dieses Westgotenreiches behauptete sich am Südhang der Pyrenäen am zähesten. Bis in das 11. Jahrhundert blieb der gotische Rechtskodex Liber Iudicum von 654 in Gebrauch – auch die Einbeziehung der südlichen Pyrenäenregion in das fränkische Markensystem (Spanische Mark) änderte nichts daran. Die Bewahrung lokaler Eigenständigkeit war jedoch nicht gleichbedeutend mit kultureller Isolation. Der Pyrenäenraum war von jeher ein bevorzugtes Durchzugsgebiet für Kultur und Handel zwischen dem Vorderen Orient und den britischen Inseln. Im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Frankenreich und den Arabern entstanden Ende des 8. / Anfang des 9. Jahrhunderts im nördlichen Teil des heutigen Kataloniens und in Nordkatalonien mehrere Grafschaften, die zunächst dem westfränkischen bzw. französischen König unterstanden, im Laufe der folgenden Jahrhunderte aber zunehmend selbständiger wurden. Der Graf Wilfried der Haarige (katalanisch Guifré el Pilós; † 11. August 897) vereinigte die Grafschaften Urgell, Cerdanya, Barcelona und Girona unter seiner Herrschaft und begründete die Dynastie der Grafen von Barcelona. Ende des 10. Jahrhunderts lösten sich die katalanischen Grafschaften aus der Lehnsherrschaft des westfränkischen Königs. Neben diesen politischen Anführern kommt auch dem geistlichen Führer Abt Oliva, der unter anderem dem kulturellen Zentrum Kataloniens, der Abtei von Ripoll, vorstand, eine große Bedeutung zu. Durch den Ehevertrag zwischen Raimund Berengar IV., Graf von Barcelona, und der erst einjährigen Petronila/Peronella, Erbin der Krone Aragoniens, entstand 1137 aus Aragonien und den im 12. Jahrhundert mit Katalonien weitgehend identischen Ländern der Grafen von Barcelona eine Staatsgemeinschaft, die als Krone Aragonien bekannt ist. Durch weitere dynastische Verbindungen sowie Eroberungen wurde sie im Hoch- und Spätmittelalter zur führenden Macht des westlichen Mittelmeerraumes. Ihr wirtschaftliches und kulturelles Zentrum war der katalanische Teil der Staatsgemeinschaft, das Prinzipat Katalonien, dessen Handelsflotte den westlichen Mittelmeerraum beherrschte. 15. bis 18. Jahrhundert 1469 heiratete Ferdinand, Erbe der Krone Aragoniens, seine Cousine Isabel, Erbin von Kastilien. Sie gingen als die Katholischen Könige (Los Reyes Católicos) in die Geschichte ein. Dies war jedoch zunächst bloß eine Personalunion, so dass die innere politische Eigenständigkeit Kataloniens erhalten blieb. Im Konflikt zwischen Spanien und Frankreich Mitte des 17. Jahrhunderts ergriff Katalonien Partei für Frankreich, saß jedoch dann beim Friedensschluss von 1659, dem Pyrenäenfrieden, zwischen allen Stühlen und wurde zweigeteilt: Die katalanischen Gebiete nördlich der Pyrenäen (Nordkatalonien) gingen an Frankreich verloren. Im Spanischen Erbfolgekrieg (1700-1713), in dem es um die Thronfolge nach dem Tod des kinderlos gebliebenen Karl II. ging, ergriff Katalonien wieder für die „falsche“ Seite Partei, indem es den Habsburger Thronprätendenten Erzherzog Karl gegen den Bourbonen Philipp von Anjou unterstützte. Der im Frieden von Utrecht als Sieger hervorgegangene Philipp V. bestrafte Katalonien dafür hart: 1714 wurde Barcelona von französischen Truppen besetzt, und die katalanischen Institutionen wurden aufgelöst, wodurch die katalanische Selbstverwaltung endete. Siehe auch: Liste der Vizekönige von Katalonien (1479-1713) 20. Jahrhundert Erst in der Zweiten Republik erlangt Katalonien durch das Autonomiestatut von 1931 erneut politische Eigenständigkeit, die jedoch vom Beginn der Franco-Diktatur 1939 bis zur Annahme der Verfassung von 1978 unterbunden war. Während des Spanischen Bürgerkriegs 1936-39 war Katalonien (vor allem Barcelona) Schauplatz einer Revolution. 1979 erhielt Katalonien ein neues Autonomiestatut. In dessen Rahmen wurden die Kompetenzen und auch die Finanzierung der Region immer weiter ausgebaut, meist auf Druck der national-katalanischen Gruppierungen. Die Politik in Katalonien wurde seit dem Jahr 1980 von dem christdemokratisch-nationalkatalanisch geprägten Parteienbündnis Convergència i Unió (CiU) unter ihrem Vorsitzenden Jordi Pujol geprägt. Von 1980 bis zum Jahr 2006 erzielte CiU bei Wahlen viermal relative und dreimal absolute Mehrheiten und stellte mit Pujol bis 2003 ununterbrochen den Regierungschef Kataloniens (President de la Generalitat). Heutiger Status und Selbstverständnis Seit 1978 besitzt Katalonien den Status einer Autonomen Gemeinschaft innerhalb des spanischen Staates. Unter diesen ragt Katalonien gemeinsam mit den übrigen „historischen“ Regionen, dem Baskenland und Galicien, durch ein besonders hohes Maß an eigenen Befugnissen in Gesetzgebung und Verwaltung hervor. Unter anderem verfügt Katalonien über eine eigene Polizeieinheit, die Mossos d'Esquadra, die nach und nach die Aufgaben der spanischen Poliziei auf katalanischem Gebiet übernehmen. Auch in zahlreichen anderen Politikfeldern, so etwa der Bildungs-, der Gesundheits- und der Wirtschaftspolitik, verfügt Katalonien über weitreichende Kompetenzen. Diese sind im Autonomiestatut niedergelegt, das einerseits die Befugnisse der Autonomen Gemeinschaft gegenüber denen des spanischen Staates abgrenzt, andererseits das Zusammenspiel der katalanischen Institutionen regelt und somit als funktionales Äquivalent einer Verfassung fungiert. Es bedarf der Zustimmung des katalanischen Parlaments, des spanischen Parlaments (in Form eines Organgesetzes) und der katalanischen Bevölkerung durch ein Referendum. Das erste Autonomiestatut von 1978 wurde 2006 durch eine Neufassung mit erweiterten Kompetenzen abgelöst. Aufgrund der historischen, sprachlichen und kulturellen Unterschiede zum übrigen Spanien sind viele Einwohner der Region der Ansicht, dass Katalonien eine eigene Nation sei, teilweise wird auch die Schaffung eines unabhängigen Staates angestrebt. Auch wenn die einzige die Unabhängigkeit verlangende Partei, die Esquerra Republicana de Catalunya, im katalanischen Parlament weit von einer Mehrheit entfernt ist (s.u.), stand die Frage nach der Selbstbezeichnung als „Nation“ dennoch im Mittelpunkt der Verhandlungen um das neue Autonomiestatut. Nachdem des katalanische Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution beschlossen hatte, die Katalonien als Nation bezeichnet, dies jedoch im spanischen Parlament auf Widerspruch stieß, einigte man sich schließlich auf eine Kompromissformel in der Präambel[1]. Demnach wird einerseits festgehalten, dass „das Parlament Kataloniens das Gefühl und den Willen der Bürger Kataloniens aufgenommen hat, indem es mit großer Mehrheit Katalonien als Nation definiert hat“, andererseits darauf verwiesen, dass „die spanische Verfassung [...] die nationale Wirklichkeit Kataloniens als Nationalität anerkennt“. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die spanische Verfassung von 1978 innerhalb der „unauflöslichen“ spanischen Nation nur „Nationalitäten“, nicht aber eigenständige Nationen kennt. Sprachen Während der Franco-Diktatur wurde der öffentliche Gebrauch der katalanischen Sprache unterdrückt, viele Ortsnamen wurden ins Kastilische übersetzt, Schulunterricht fand ausschließlich auf Spanisch statt. Seit 1978 jedoch genießt die Region Katalonien ein verfassungsmäßig abgesichertes Autonomiestatut. Seitdem gewinnt die traditionell angestammte katalanische Sprache zunehmend an Bedeutung. Die verschiedenen kulturellen und sprachlichen Autonomiebestimmungen wurden im Autonomiestatut von Katalonien präzisiert und festgeschrieben. Somit stehen sich Spanisch („Kastilisch“) und Katalanisch heute offiziell gleichberechtigt gegenüber, auch wenn das Katalanische immer dominanter wird. Die Regionalregierung unterstützt die katalanische Sprache nach Kräften, auch Medien aller Art werden finanziell gefördert. Heute spricht der überwiegende Teil der Bevölkerung im Alltag Katalanisch, während Spanisch als Zweitsprache gelernt wird. Der Schriftverkehr mit öffentlichen Behörden und der Schulunterricht erfolgen fast ausschließlich auf katalanisch, die Universitäten lehren überwiegend in der katalanischen Landessprache, und sogar Unternehmen müssen ihre Publikationen (zumindest auch) in Katalanisch herausgeben. Spanischsprachige Zuwanderer aus anderen Landesteilen empfinden diese Politik mitunter als schikanös, da ihnen im Alltag oft Katalanischkenntnisse abverlangt werden. Diese können sie in Sprachkursen, die vielerorts kostenlos angeboten werden, erwerben. Im Bereich der Printmedien und im Hörfunk hat das Katalanische schon heute eine beherrschende Stellung, im Fernsehen nimmt es breiten Raum ein. Angesichts dieser Entwicklungen ist es nicht verwunderlich, dass vor allem die jüngere Generation heute meist besser Katalanisch spricht als Spanisch. Im Val d'Aran (Arantal) sprechen ca. 7000 Menschen Aranesisch, einen okzitanischen Dialekt. Obwohl Okzitanisch in Südfrankreich weit verbreitet ist, genießt es nur im Arantal offiziellen Status. Politik Das Parlament Kataloniens (Parlament de Catalunya) besteht aus 135 Abgeordneten, die alle vier Jahre in direkten allgemeinen Wahlen gewählt werden. Es wählt seinerseits den Präsidenten der Generalitat de Catalunya (President de la Generalitat de Catalunya), der das Oberhaupt der regionalen Selbstverwaltung ist. Der Präsident der Generalitat kann (Autonomiestatut, Art 67 Nr. 8) einen Conseller Primer (soviel wie Premierminister) ernennen und ernennt die übrigen consellers (soviel wie Ressortminister), die zusammen den Consell Executiu oder Govern de la Generalitat de Catalunya (Regionalregierung) bilden. Alle Institutionen der regionalen Selbstverwaltung zusammen (Parlament, Präsident und Regierung) bilden die Generalitat de Catalunya. Katalonien erhält gegenwärtig ebenso wie die übrigen Autonomen Gemeinschaften Spaniens mit Ausnahme des Baskenlandes und Navarras 33 Prozent der in dieser Region erhobenen Einkommenssteuern. Im regionalen Parteiensystem Kataloniens ist, bedingt durch die historischen Auseinandersetzungen mit der spanischen Zentralgewalt und das Bewusstsein kultureller Eigenständigkeit, der Zentrum-Peripherie-Cleavage stark ausgeprägt; demnach stehen sich Vertreter einer stärkeren Autonomie bzw. Unabhängigkeit der Region (in der Regel als „katalanische Nationalisten“ bezeichnet) und Anhänger eines starken spanischen Zentralstaates gegenüber. Diese Konfliktlinie deckt sich nicht mit den anderen des politischen Spektrums, sondern liegt quer zu ihnen. Die derzeit im katalanischen Parlament vertretenen Parteien sind wie folgt zu kennzeichnen: * Convergència i Unió (Konvergenz und Union – CiU): Bündnis aus einer liberalen (Convergència Democràtica de Catalunya – CDC) und einer christdemokratischen (Unió Democràtica de Catalunya – UDC) Partei, geeint durch einen gemeinsamen gemäßigten katalanischen Nationalismus (Befürwortung stärkerer Autonomie, Ablehnung staatlicher Unabhängigkeit). Tritt nur in Katalonien zu Wahlen an. * Partit dels Socialistes de Catalunya (Partei der Sozialisten Kataloniens – PSC): Als eigene Partei verfasster Landesverband der spanischen Sozialisten (PSOE), sozialdemokratische Programmatik. Befürwortet ebenfalls, wenn auch in geringerem Maß als die CiU, eine Stärkung der regionalen Autonomie, wird jedoch schon aufgrund ihrer Verbindung mit einer gesamtspanischen Partei nicht als katalanisch-nationalistisch bezeichnet. * Esquerra Republicana de Catalunya (Republikanische Linke Kataloniens – ERC): Linksliberal, strebt eine staatliche Unabhängigkeit Kataloniens an, lehnt die spanische Monarchie ab. Tritt nur in Katalonien zu Wahlen an. * Partido Popular (Volkspartei – PP): Konservativ, lehnt den katalanischen Nationalismus ausdrücklich ab. Tritt in ganz Spanien zu Wahlen an. * Iniciativa per Catalunya Verds (Initiative für Katalonien Grüne – ICV): Zusammenschluss der aus der früheren kommunistischen Partei hervorgegangenen Iniciativa per Catalunya und der regionalen Grünen, verortet sich links von den Sozialisten. Tritt nur in Katalonien zu Wahlen an, zuletzt jedoch in Listenverbindung mit der gesamtspanischen Izquierda Unida (Vereinigte Linke). * Ciutadans – Partit de la Ciutadania (Bürger – Partei der Bürgerschaft – C’s): Linksliberal, lehnt den katalanischen Nationalismus explizit ab. Neugründung, trat erstmals bei den Regionalwahlen 2006 an. Durch diese heterogene Konstellation ergeben sich vielfältige Bündnismöglichkeiten, die zugleich je spezifisches Konfliktpotenzial aufweisen. So hält sich die ERC neben der derzeit wahrgenommenen Möglichkeit einer Koalition mit PSC und ICV auch die Option eines Bündnisses mit der CiU offen. Im ersteren Fall begünstigt die gemeinsame linke Programmatik die Zusammenarbeit, diese wird jedoch erschwert durch unterschiedliche Ansichten zur Autonomie bzw. Unabhängigkeit der Region und die gesamtspanische Einbindung der PSC; im zweiten Fall wären Gemeinsamkeiten und Gegensätze umgekehrt. Mit den 1980 stattfindenden ersten Regionalwahlen nach der Franco-Diktatur begann die langjährige Regierungszeit der CiU unter dem Präsidenten der Generalitat Jordi Pujol. Sie endete erst im Jahr 2003, als Pujol nicht mehr zur Wahl am 16. November antrat und sich danach eine Koalition aus PSC, ERC und ICV unter Pasqual Maragall (PSC) bildete. Dieser gelang zwar eine grundlegende Überarbeitung des Autonomiestatuts und damit eine Stärkung der regionalen Kompetenzen. Da jedoch in den Verhandlungen mit dem spanischen Parlament erhebliche Kompromisse gemacht wurden, lehnte die ERC die Reform als nicht weitreichend genug ab, was zum Ende der Koalition und vorzeitigen Neuwahlen am 1. November 2006 führte, dabei trat Maragall nicht mehr an. Der sozialistische Spitzendkandidat José Montilla bildete nach der Wahl erneut eine Koalition mit ERC und ICV und wurde Präsident der Generalitat.
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